Hilfsangebote

für Bremer Musiker_innen in der Corona-Krise

Für Musiker_innen und Musikschaffende ist die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus existenzgefährdend. Wir möchten euch über aktuelle Entwicklungen in der Musikbranche auf dem Laufenden halten und euch News, Hilfen und Infos an die Hand geben, um diese schwere Zeit so unbeschadet wie möglich zu überstehen.

Ein Überblick – kurz erklärt – laufend aktualisiert

Grundsätzlich ist bei allen Soforthilfe-Maßnahmen zu beachten, dass es sich um Förderungen für Musiker_innen in finanziellen Notlagen handelt. Es sollte Kolleg_innen in existenz-bedrohlichen Notlagen der Vortritt gewährt werden.
Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Hinweise übernehmen, wir befinden uns selbst in einem laufenden Prozess und jeden Tag kommen neue Infos rein.
Kontakt zum Corona-Team der Musikszene Bremen: corona@musikszene-bremen.de

>>> Aktuelle Infos zu Unterricht und Proben

Ab Freitag, 26.05.21 gilt die 26. Corona-Rechtsverordnung in Bremen.
(Die Beschränkungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes gelten nicht mehr, seit die 7-Tages-Inzidenz mindestens fünf Tage lang unter 100 ist. Ändert sich dies, würden dessen Regelungen wieder in Kraft treten.)

Kulturelle Veranstal­tungen sind mit bis zu 100 teilnehmenden Personen möglich. Das umfasst auch Laienproben, sofern sie Veranstaltungen mit Schutzkonzept* sind. Es gibt ohne Publikum keine Testpflicht.
Ab dem 21. Mai 2021 können Veranstaltungen unter freiem Himmel mit 100 Zuschauern durchgeführt werden, allerdings nur mit einem tagesaktuellem, negativem Testergebnis. Veranstaltungen mit Publikum in geschlossenen Räumen sind verboten.
Proben – mit einem Hausstand plus 2 weiteren Personen aus einem anderen Hausstand sind wie im privaten Bereich kein Problem.
Geimpfte und genesene Personen werden bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer*innen nicht berücksichtigt.
Singen und Blasmusik, sind in geschlossenen Räumen weiterhin nur zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt sind. Im Freien gelten für Singen und Blasmusik keine besonderen Beschränkungen.
Veranstaltungen der kulturellen Bildung (Kurse etc.) sind wieder in derselben Form möglich, wie seit November vor der Geltung des Bundesgesetzes. Es gibt keine Testpflicht.

*Veranstaltungen setzen einen verantwortlichen Veranstalter und eine Organisation voraus, sonst sind es „privaten Zusammenkünfte“, für die die strengeren Kontaktbeschränkungen gelten.

Der Dachverband der Amateurmusik hat eine Hilfestellung zum Musizieren unter Pandemiebedingungen zusammengestellt: 
2021-04-21_Grundlagen_Musizieren_unter_Pandemiebedingungen_V1-1.pdf (bundesmusikverband.de)

unser Aushang zu den Regeln in unseren Räumlichkeiten.

 Ende Januar ist die aktualisierte branchenspezifische Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für „Bühnen und Studios“ im Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb von der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht worden. Die aktuelle Fassung, in der wesentlichen Änderungen und Ergänzungen farblich hervorgehoben sind

letzte Aktualisierung: 20.05.2021 | 15:10 Uhr

INHALT:

(springe direkt zu)

NEU:Künstlersoforthilfe Initiative Musik November/Dezember-Hilfe Überbrückungshilfe Jobcenter  Gesundheitsamt
Finanzamt  Notfall-KiZ
GEMA  KSK  GVL  DOV Elinor Kunst-Nothilfe
Weiterführende Links
HELFEN – Spendenplattformen für die freie Kulturszene


Künstlerstipendium – DOS

Abgabefrist ist der 10. März 2021.
Das Stipendium hat die Höhe von 2.000 Euro. Das Arbeitsstipendium soll Ihnen die Weiterentwicklung ihrer künstlerischen Tätigkeiten und Potenziale befördern. Es kann sich hierbei z.B. um die Entwicklung eines digitalen Vermittlungsprojektes, um die Erschließung besonderen Musikrepertoires für ihr Instrument oder ihr Stimmfach o. ä. Projektinhalte handeln.
Als Stipendienempfänger kommen in Betracht: Professionelle MusikerInnen, Studierende deutscher Musikhochschulen, AbsolventInnen deutscher Musikhochschulen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die ihre freiberufliche künstlerische Tätigkeit durch die Mitgliedschaft in der KSK oder anderweitig glaubhaft machen können (Mitgliedschaft in einem Berufsverband, Abschlusszeugnis einer deutschen Musikhochschule oder Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Musikhochschule).
Infos und Antrag unter 
orchesterstiftung.de/nothilfefonds

Initiative Musik

Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer:innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen.

Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker:innen finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial.

Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Neue Termine zur nächsten Förderrunde werden zu gegebener Zeit auf der Website bekannt gegeben.
initiative-musik.de

Gema  

seit 30.03. sind Anträge auf eine Vorauszahlung von Tantiemen-Ausschüttungen möglich
“Schutzschirm-Live”

Achtung! Live-Stream-Konzerte GEMA-pflichtig?

Über Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitch, Twitter ist keine Lizensierung notwendig.
Für andere Nutzungen von Live-Streams (ohne bestehenden Pauschal- oder Lizenzvertrag, zum Beispiel auf der eigenen Website o.ä.)
gilt der Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen – siehe GEMA Lizenzshop.
Ausführliche Informationen siehe:
gema.de – Live-Streams von Veranstaltungen 

KSK  – Künstlersozialkasse

Die KSK ermöglicht ihren Mitgliedern einen zinslosen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung. „Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten.“
Außerdem kann die Schätzung des Jahreseinkommens und damit der monatliche Beitrag angepasst werden.
kuenstlersozialkasse.de 
abgabe@kuenstlersozialkasse.de

GVL –
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

Die Antragstellung war nur bis zum 30.04.2020 möglich.
Die GVL leistet für Mitglieder eine einmalige Hilfe in Höhe von 250,- für „Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt tätig sind…“
gvl.de/coronahilfe
Antragsteller müssen an mindestens einer regulären Verteilung teilgenommen haben. Der Verdienstausfall, die Veranstaltungsabsage oder Produktionsabsage muss nachgewiesen werden.
Antragsformulare  können zur Zeit nur per Mail an coronahilfe@gvl.de eingereicht werden.

Gesundheitsamt

Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot (Stand 26.03.)

Eine Entschädigung bei Verdienstausfall durch ein Tätigkeitsverbot ergibt sich nur bei einer Ansteckung bzw. nachgewiesener Erkrankung mit Corona und einer daraufhin vom Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantäne. Die Absagen von Veranstaltungen oder Schließungen von Clubs stellen nach aktueller Rechtsauffassung weder eine Quarantäne noch ein Tätigkeitsverbot dar. Ein Verdienstausfall nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird nicht erstattet.

Zur Zeit gibt es unter www.gesundheitsamt.bremen.de keine Leitfäden oder Anträge zum Verdienstausfall für den Fall einer Corona Erkrankung.
Ein gutes Merkblatt zum Thema Verdienstausfallentschädigung hat das Gesundheitsamt Hannover vorbereitet:

Download Merkblatt für die Zahlungen von Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) 

 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November/Dezember

#Antragsfrist wurde verlängert bis zum 30. April 2021.#
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine neue zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Weitere Details und Bedingungen: 
bundesfinanzministerium.de
Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.
Die Antragstellung ist über die Überbrückungshilfe-Plattform möglich:
ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 

Überbrückungshilfe 

#Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 31. März 2021.#
Die neu aufgelegte Corona-Soforthilfemaßnahme der Bundesregierung wurde nach der ersten Phase von Juni bis August nun von September bis Dezember 2020 verlängert. Es richtet sich an Soloselbstständige, Kleinunternehmen, den Mittelstand und – das ist neu – auch an gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Beantragt werden können Mittel – gestaffelt nach Höhe des Umsatzausfalls und Anzahl der Beschäftigten – bis 200.000 Euro für die Monate September bis Dezember 2020.
Anträge für die Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober 2020 durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und –anwälte gestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.

ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 

Finanzamt

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

  • weniger zahlen: Anpassung von SteuerVorauszahlungen möglich (Verringerung durch Weniger-Einnahmen)
  • später zahlen: Stundung von Vorauszahlungen (Aussetzung der Steuerzahlungen)
  • später zahlen: Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt
MEHR INFOS DAZU

finanzen.bremen.de 
weiterführende Infos vom Bundesfinanzministerium

Jobcenter

Freiberufliche Künstler/innen mit Wohnort oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bremen können als Solo-Selbstständige Grundsicherung beim Jobcenter beantragen, wenn das Einkommen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Erleichterungen umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen.

Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist online abrufbar: www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2 .
Siehe dazu auch den VERDI-Corona-FAQ 

www.bmfsfj.de

Notfall KiZ

Der KiZ ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt.

  • Der KiZ ist für Eltern über der Mindesteinkommensgrenze (Für Elternpaare 900 Euro brutto, für Alleinerziehende 600 Euro brutto.) welche Kindergeld beziehen.
  • Die Kinder müssen im Haushalt der Eltern leben und ledig sein.
  • Ab April muss nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachgewiesen werden. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
  • Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann man mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Die Beantragung ist digital möglich.

Online Antrag
Überblick Unterstützungsangebote für Familien

Elinor Kunst-Nothilfe

Das „peer-to-peer“ Netzwerk Elinor hat eine „Kunst-Nothilfe“ gestartet, für KSK-Mitglieder ist ein unkomplizierter online-Antrag verfügbar. Kulturschaffende können mit bis zu € 1.000,- gefördert werden.
elinor.network/kunstnothilfe/

#coronakünstlerhilfe

Die Initiative #coronakünstlerhilfe, die von dem Filmemacher und Singer – Songwriter Timm Markgraf & dem Unternehmer Benjamin Klein gegründet wurde, hat das Ziel, Künstler*innen zu unterstützen die aufgrund von Covid-19 in eine finanzielle Notlage geraten sind. Hierzu werden Spendengelder gesammelt, die über den eigens für diesen Zweck neu gegründeten Verein „1st class session-Artist Support-e.V.“ treuhändisch verwaltet und verteilt werden.
coronakuenstlerhilfe.de

 

Freiberufliche und freischaffende Musiker finden unter folgendem Link Informationen seitens des Landes Bremen:
bremen-innovativ.de 
gruenderlexikon.de 

Die Bundesregierung hat dazu veröffentlicht:
bundesregierung.de

Umfassende Infos stellt auch VERDI zu Verfügung
Verdi-Informationsseite

Die RockCity Hamburg hat eine tolle Sonderseite
(unter „Rechtliches“ nützliche Infos zu Verträge und Versicherungen)
rockcity.de

Grundsätzlich ist bei allen Soforthilfe-Maßnahmen zu beachten, dass es sich um Förderungen für Musiker in finanziellen Notlagen handelt. Es sollte Kollegen in Existenz-bedrohlichen Notlagen der Vortritt gewährt werden.
Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Hinweise übernehmen, wir befinden uns selbst in einem laufenden Prozess und jeden Tag kommen neue Infos rein.
Kontakt zum Corona-Team der Musikszene Bremen: corona@musikszene-bremen.de

 

 

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