Hilfsangebote
für Bremer Musiker_innen in der Corona-Krise
Für Musiker_innen und Musikschaffende ist die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus existenzgefährdend. Wir möchten euch über aktuelle Entwicklungen in der Musikbranche auf dem Laufenden halten und euch News, Hilfen und Infos an die Hand geben, um diese schwere Zeit so unbeschadet wie möglich zu überstehen.
Ein Überblick – kurz erklärt – laufend aktualisiert
Grundsätzlich ist bei allen Soforthilfe-Maßnahmen zu beachten, dass es sich um Förderungen für Musiker_innen in finanziellen Notlagen handelt. Es sollte Kolleg_innen in existenz-bedrohlichen Notlagen der Vortritt gewährt werden. (springe direkt zu) Erläuterungen zur 20. Coronaverordnung vom 10.11.: letzte Aktualisierung: 12.11.2020 | 17:40 Uhr # ab 20.11. # Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. seit 30.03. sind Anträge auf eine Vorauszahlung von Tantiemen-Ausschüttungen möglich Über Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitch, Twitter ist keine Lizensierung notwendig. Die KSK ermöglicht ihren Mitgliedern einen zinslosen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung. „Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten.“ Die Beitragsforderungen werden dann nicht vor Juli 2020 geltend gemacht. Voraussetzung: Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse Die Antragstellung war nur bis zum 30.04.2020 möglich. Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot (Stand 26.03.) Eine Entschädigung bei Verdienstausfall durch ein Tätigkeitsverbot ergibt sich nur bei einer Ansteckung bzw. nachgewiesener Erkrankung mit Corona und einer daraufhin vom Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantäne. Die Absagen von Veranstaltungen oder Schließungen von Clubs stellen nach aktueller Rechtsauffassung weder eine Quarantäne noch ein Tätigkeitsverbot dar. Ein Verdienstausfall nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird nicht erstattet. Zur Zeit gibt es unter www.gesundheitsamt.bremen.de keine Leitfäden oder Anträge zum Verdienstausfall für den Fall einer Corona Erkrankung. # voraussichtlich ab 27.11. beantragbar # Die neu aufgelegte Corona-Soforthilfemaßnahme der Bundesregierung wurde nach der ersten Phase von Juni bis August nun von September bis Dezember 2020 verlängert. Es richtet sich an Soloselbstständige, Kleinunternehmen, den Mittelstand und – das ist neu – auch an gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Beantragt werden können Mittel – gestaffelt nach Höhe des Umsatzausfalls und Anzahl der Beschäftigten – bis 200.000 Euro für die Monate September bis Dezember 2020. ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler Den Antrag könnt Ihr bis zum 31. Dezember 2020 bei eurem Finanzamt stellen, am besten per Mail. Freiberufliche Künstler/innen mit Wohnort oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bremen können als Solo-Selbstständige Grundsicherung beim Jobcenter beantragen, wenn das Einkommen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Erleichterungen umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen. Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist online abrufbar: www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2 . Der KiZ ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt. Online Antrag Das „peer-to-peer“ Netzwerk Elinor hat eine „Kunst-Nothilfe“ gestartet, für KSK-Mitglieder ist ein unkomplizierter online-Antrag verfügbar. Kulturschaffende können mit bis zu € 1.000,- gefördert werden. Die Initiative #coronakünstlerhilfe, die von dem Filmemacher und Singer – Songwriter Timm Markgraf & dem Unternehmer Benjamin Klein gegründet wurde, hat das Ziel, Künstler*innen zu unterstützen die aufgrund von Covid-19 in eine finanzielle Notlage geraten sind. Hierzu werden Spendengelder gesammelt, die über den eigens für diesen Zweck neu gegründeten Verein „1st class session-Artist Support-e.V.“ treuhändisch verwaltet und verteilt werden. Freiberufliche und freischaffende Musiker finden unter folgendem Link Informationen seitens des Landes Bremen: Die Bundesregierung hat dazu veröffentlicht: Umfassende Infos stellt auch VERDI zu Verfügung Die RockCity Hamburg hat eine tolle Sonderseite Clubverstärker United – Soli-Spenden für Bremer Clubs und Kneipen Hilfsprogramm der Initiative Musik – Spenden für Musiker*innen Petition Unterschreiben – Hilfe für Freiberufler & Künstler Spenden für den Nothilfefonds der DOS Grundsätzlich ist bei allen Soforthilfe-Maßnahmen zu beachten, dass es sich um Förderungen für Musiker in finanziellen Notlagen handelt. Es sollte Kollegen in Existenz-bedrohlichen Notlagen der Vortritt gewährt werden.
Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Hinweise übernehmen, wir befinden uns selbst in einem laufenden Prozess und jeden Tag kommen neue Infos rein.
Kontakt zum Corona-Team der Musikszene Bremen: corona@musikszene-bremen.de
INHALT:
Soforthilfe vom Senator für Kultur Initiative Musik NEU: November-Hilfe Überbrückungshilfe Jobcenter Gesundheitsamt
Finanzamt Notfall-KiZ
GEMA KSK DOS GVL DOV Elinor Kunst-Nothilfe
Weiterführende Links
HELFEN – Spendenplattformen für die freie Kulturszene>>> Aktuelle Infos zu Unterricht und Proben
Konzerte jedweder Art sind verboten.
Veranstaltungen bis 100 Personen (z.B. Kurse und religiöse Zusammenkünfte) in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind weiterhin zulässig, wenn sie nicht der Unterhaltung des Publikums dienen. Die Mitwirkenden fallen nicht unter die 100 Personen. Voraussetzung ist wie bisher die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln (Hygienekonzept) und die Führung von Namenslisten. Siehe dazu § 2 (1) und (2) der 20. Corona-Rechtsverordnung.
Einzelunterricht (an der Musikschule oder als private/r Musiklehrer*in) ist mit den üblichen Vorkehrungen weiter erlaubt, sowohl instrumental als auch vokal. Das gilt auch für feste Gruppen unter 50 Personen, also für z.B. Elementare Musikpädagogik (Musikunterricht mit Gruppen von Kindern unter 12 Jahren ist erlaubt.) In diesem Sinne könnte man auch Chor- und Orchesterproben dazu rechnen, da deren Kern das Erlernen bestimmter musikalischer Literatur ist.
Proben nicht professioneller Künstler/innen fallen nicht unter die Berufsausübung. Sie sind aber auch nicht verboten, fallen nicht unter das Verbot der Veranstaltungen, die der Unterhaltung des Publikums dienen. Sie sind daher unter § 4 (1) und (2) weiterhin möglich, wenn die notwendigen Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden, siehe dazu
unser Aushang zu den Regeln in unseren Räumlichkeiten.
Sofortprogramm für Kulturschaffende
Das Künstler-Sofortprogramm ist zum 31. August ausgelaufen.
Nun ist ein neues Stipendien-Programm in Vorbereitung. Vorbehaltlich der Beschlussfassung in den politischen Gremien soll dieses neue Programm am 20. November starten.
Das Programm soll die künstlerische Arbeit unterstützen und somit zum Erhalt einer lebendigen Kulturszene im Bundesland Bremen beitragen.
Kulturschaffende sollen befähigt werden, die aktuelle Situation kreativ für ihre künstlerische Weiterentwicklung, die Erarbeitung zukunftsweisender Konzepte und impulsgebender Formate zu nutzen.
Antragsberechtigt sollen professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler werden, die durch die Corona-Pandemie eine wesentliche Beeinträchtigung ihrer künstlerischen Tätigkeit erfahren.
Geplant ist ein schlankes, unkompliziertes und transparentes Antragsverfahren. Die Entscheidung wird kulturfachlich getroffen.
Der Senator für Kultur wird den Start des neuen Programms öffentlich ankündigen und alle dazugehörigen Dokumente auf der Homepage an zentraler Stelle veröffentlichen.
kultur.bremen.deInitiative Musik
Die Termine für die Förderrunden im Jahr 2021 werden im Dezember 2020 veröffentlicht.
initiative-musik.deGema
“Schutzschirm-Live”Achtung! Live-Stream-Konzerte GEMA-pflichtig?
Für andere Nutzungen von Live-Streams (ohne bestehenden Pauschal- oder Lizenzvertrag, zum Beispiel auf der eigenen Website o.ä.)
gilt der Tarif VR-OD 10 für Onlinenutzungen – siehe GEMA Lizenzshop.
Ausführliche Informationen siehe:
gema.de – Live-Streams von Veranstaltungen KSK – Künstlersozialkasse
Außerdem kann die Schätzung des Jahreseinkommens und damit der monatliche Beitrag angepasst werden.
kuenstlersozialkasse.de
abgabe@kuenstlersozialkasse.deDOS – Deutsche Orchester-Stiftung
Eine spendenbasierte Notfallunterstützung von bis zu € 500,- pro Person.
Abgesagte Veranstaltungen, die Höhe der Honorare und die Notsituation in Ermangelung von Rücklagen oder familiärer Unterstützung müssen glaubhaft gemacht werden.
orchesterstiftung.deGVL –
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
Die GVL leistet für Mitglieder eine einmalige Hilfe in Höhe von 250,- für „Wahrnehmungsberechtigte, die ausschließlich freiberuflich oder kurzfristig beschäftigt tätig sind…“
gvl.de/coronahilfe
Antragsteller müssen an mindestens einer regulären Verteilung teilgenommen haben. Der Verdienstausfall, die Veranstaltungsabsage oder Produktionsabsage muss nachgewiesen werden.
Antragsformulare können zur Zeit nur per Mail an coronahilfe@gvl.de eingereicht werden.Gesundheitsamt
Ein gutes Merkblatt zum Thema Verdienstausfallentschädigung hat das Gesundheitsamt Hannover vorbereitet:Außerordentliche Wirtschaftshilfe November
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine neue zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Weitere Details und Bedingungen:
bundesfinanzministerium.de
Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.
Die Antragstellung soll ab 27.11.2020 über die Überbrückungshilfe-Plattform möglich sein
ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Überbrückungshilfe
Anträge für die Überbrückungshilfe II können seit dem 21. Oktober 2020 durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwältinnen und –anwälte gestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.Finanzamt
MEHR INFOS DAZU
finanzen.bremen.de
weiterführende Infos vom Bundesfinanzministerium Jobcenter
Siehe dazu auch den VERDI-Corona-FAQ Notfall KiZ
Überblick Unterstützungsangebote für FamilienElinor Kunst-Nothilfe
elinor.network/kunstnothilfe/#coronakünstlerhilfe
coronakuenstlerhilfe.deWeiterführende Links
bremen-innovativ.de
gruenderlexikon.de
bundesregierung.de
Verdi-Informationsseite
(unter „Rechtliches“ nützliche Infos zu Verträge und Versicherungen)
rockcity.deHelfen
Wir können keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Hinweise übernehmen, wir befinden uns selbst in einem laufenden Prozess und jeden Tag kommen neue Infos rein.
Kontakt zum Corona-Team der Musikszene Bremen: corona@musikszene-bremen.de