Hausordnung der Zollkantine

ÜBER UNS

Die Zollkantine ist Teil der Musikszene Bremen e.V. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und fördern die lokale Musikszene mit Proberäumen, Festivals, Workshops und als ständiger Ansprechpartner.
Konzerte in der Zollkantine werden meist von autarken Konzertgruppen oder den teilnehmenden Bands und Musiker:innen selbst eigenverantwortlich geplant und durchgeführt. Sie sind nicht profitorientiert, basieren auf viel ehrenamtlichem Engagement und fördern die kulturelle Vielfalt unserer Stadt.

In der Zollkantine sind alle willkommen, die sich an unsere Regeln und Gepflogenheiten halten. Dazu gehört ein vorurteilsfreies und respektvolles Miteinander auf der Basis von gegenseitiger Akzeptanz und Achtung.

Auf gar keinen Fall tolerieren wir diskriminierende Handlungen, Gewalt, Sexismus, Rassismus, Antisemitismus und Homophobie.

Mit dem Betreten des Gebäudes, dem Alten Zollamt am Hansator 1, akzeptieren alle Gäste die Hausordnung.

HAUSRECHT

Das Hausrecht obliegt der Musikszene Bremen e.V. – dem Vereinsvorstand und seinen Mitgliedern. Die am Veranstaltungsabend verantwortliche Crew, das Tresenpersonal und evtl. eingesetztes Sicherheitspersonal ist berechtigt, im Namen des Vereins das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, Kontrollen durchzuführen oder den Hausverweis gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften auszusprechen und durchzusetzen.

ABSOULTES RAUCHVERBOT

Das Rauchverbot (inkl. jegliche Art von E-Zigaretten) gilt im gesamten Gebäude. Überall im Gebäude hängen hochsensible Brandmelder. Beim Auslösen des Alarms wird die Veranstaltung beendet und automatisch die Feuerwehr alarmiert.
Durch Besucher:innen fahrlässig oder mutwillig verursachte Schäden, werden entsprechend in Rechnung gestellt. Bei strafrechtlich relevanten Handlungen behalten wir uns eine polizeiliche Anzeige vor.

LÄRM UND MÜLL

Bitte habt Respekt vor unseren Nachbarn und vermeidet unnötigen Lärm im Außenbereich/ auf der Feuertreppe. Achtet gern mit drauf, dass eine Zwischentür und die Fenster während der Konzerte geschlossen sind.
Nutzt die Mülleimer und sollte mal etwas zu Bruch gehen – fragt am Tresen nach einem Handfeger. Lasst euer Leergut nicht einfach rumstehen sondern stellt es am Tresen ab. Danke!

KULTUR MIT KONSENS – GEBT AUFEINANDER ACHT!

Bei uns sollen sich alle wohlfühlen. Dafür sind wir gemeinsam verantwortlich. Wir passen aufeinander auf und gehen respektvoll miteinander um. Die Grenzen anderer Personen werden respektiert – ganz gleich ob es um Gespräche, Konsum oder Körperkontakt geht. Nur ja heisst ja. Alles andere bedeutet nein. Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Sexualität, Körper und Aussehen oder Religion tolerieren wir nicht.
Fühlst Du Dich unwohl oder brauchst Du Hilfe? Wir sind für Dich da und unterstützen Dich. Melde Dich jederzeit bei der Crew oder dem Tresenpersonal. Ausserdem: Schau nicht weg. Melde auffälliges Verhalten.

BARRIEREFREIHEIT

Leider führt der Weg in die Zollkantine über eine Feuertreppe in den zweiten Stock – aber es sollten sich immer Menschen finden, die beim Hoch- und wieder runtertragen eines Rollstuhls helfen. Einfach bescheid sagen/ fragen.
Oben gibt es eine barrierefreie Toilette. Mit einem B in Eurem Schwer-in-Ordnung Ausweis könnt Ihr eine Begleitperson gratis mitbringen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, die Vorlage des Ausweises reicht.

Bei unseren Veranstaltungen wird Stroboskoplicht eingesetzt, photosensible Menschen können sich vor Veranstaltungsbeginn an die Techniker:innen wenden.
Unsere Konzerte sind in der Regel unbestuhlt, es gibt wenige Barhocker/ Sitzbänke.

ALTERSBESCHRÄNKUNG

Eintritt zu Tanzveranstaltungen ab 18 Jahren. Bei Konzerten ab 16 Jahren bis 24.00, danach nur in Begleitung eines Elternteils/ einer Erziehungsberechtigten Person.  Unter 16-Jährige dürfen ein Konzert bis 22:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Unter 14-Jährige dürfen ein Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Das Einlasspersonal sowie das Tresenpersonal ist berechtigt von jedem Gast einen amtlichen und gültigen Ausweis zu verlangen.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Das Einlasspersonal ist berechtigt Jacken und Taschen zu kontrollieren.
Das Mitführen von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen, sowie Tieren ist nicht erlaubt.
Nicht zulässig sind außerdem natürlich auch Waffen und Pyrotechnik.
Wir bitten auf mitgebrachte Getränke zu verzichten – Wasser ist in Ordnung.

HAFTUNG

Für die Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung für Unfälle jeglicher Art wird abgelehnt.

FOTOS/ VIDEOS

Wir und die Konzertorganisator:innen erstellen während der Veranstaltungen nicht selten Fotos und Videos der Veranstaltung und den Besucher:innen. Diese werden auf Internet- und Social-Media-Präsenzen öffentlich zur Verfügung gestellt. Ihr erklärt euch hiermit einverstanden, wenn ihr euch für den Besuch der Zollkantine entscheidet.

Mit dem Betreten unseres Hauses akzeptieren alle Gäste die Bedingungen dieser Hausordnung. Wer gegen die Hausordnung verstösst oder sich nicht an die Anweisungen der Crew hält, kann mit einem Verweis der Veranstaltung (Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises) oder einem Hausverbot belegt werden.

 

Wir sind offen für Feedback oder Du möchtest einen Vorfall im Nachgang melden?: info(at)musikszene-bremen.de

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